Das Amtsgericht Gifhorn nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr und gehört zur „ordentlichen Gerichtsbarkeit“, die die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die sogenannte „freiwillige Gerichtsbarkeit“ umfasst. Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen unter anderem Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten sowie Betreuungssachen. Derzeit arbeiten bei unserem Amtsgericht Gifhorn annähernd 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hiervon elf Richterinnen und Richter.